Umbettung & Exhumierung - Verlegung Verstorbener ins Ausland

Exhumierung / Ausgrabung / Umbettung von menschlichen Überresten bzw. Gebeinen

Einleitung:

Eine Umbettung bezeichnet die Verlegung eines Verstorbenen von einem Friedhof an einen anderen Bestattungsort – in Deutschland oder im Ausland. Dafür ist in der Regel eine Exhumierung erforderlich, also die fachgerechte Ausgrabung der Gebeine oder des Sarges aus dem bestehenden Grab.

Gründe für eine Umbettung sind vielfältig: Familienangehörige möchten den Verstorbenen in die Heimat zurückführen, ein Grab wird aufgelöst, oder die Familie ist ins Ausland verzogen und wünscht die Nähe zum Verstorbenen am neuen Wohnort.

AIM International Funeral Logistics organisiert die komplette Umbettung und Verlegung Verstorbener von Deutschland in jedes Land der Welt – professionell, diskret und mit über 20 Jahren Erfahrung.

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Ablauf einer Umbettung ins Ausland

1. Antragstellung bei der Friedhofsverwaltung
Jede Exhumierung muss beim zuständigen Friedhofsamt (Stadtverwaltung) beantragt und genehmigt werden. AIM übernimmt die Kommunikation mit der Behörde und stellt sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

2. Exhumierung durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen
Die eigentliche Ausgrabung wird von einem zugelassenen Bestattungsunternehmen vor Ort durchgeführt. AIM koordiniert den gesamten Vorgang und beauftragt ein geprüftes Partnerunternehmen in der jeweiligen Stadt.

3. Umbettung in einen Transportbehälter
Nach der Exhumierung werden die Gebeine bzw. der Sarg in einen geeigneten Transportbehälter (Zinksarg oder Urne) umgebettet und für den internationalen Transport vorbereitet.

4. Internationale Überführung
AIM organisiert die Überführung per Luftfracht, Straßentransport oder Schiene – je nach Zielland und Verfügbarkeit. Auch bei Luftraumsperrungen oder Krisensituationen stellen wir die Überführung sicher.

5. Bestattung am Zielort
Am Zielort übernimmt ein lokales Partnerunternehmen die Entgegennahme und Übergabe an die Familie oder den beauftragten Friedhof.

 

Welche Dokumente werden benötigt?

Für eine Umbettung ins Ausland sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

– Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
– Genehmigung der Exhumierung durch die Friedhofsverwaltung
– Grabnutzungsnachweis oder Zustimmung des Grabinhabers
– Antrag auf Umbettung beim zuständigen Ordnungsamt
– Ggf. konsularische Dokumente des Ziellandes

AIM prüft die länderspezifischen Anforderungen und informiert Sie, welche Dokumente im konkreten Fall benötigt werden.

 

Kosten einer Exhumierung und Umbettung ins Ausland

Die Kosten bei einer Exhumierung und Umbettung ins Ausland variieren je nach Bundesland, Stadt und Friedhof. Es fallen Kosten an 3 Stellen an:

1. Friedhofsamt (Stadtverwaltung)
Das Friedhofsamt erhebt Gebühren für die Genehmigung und Durchführung der Exhumierung. Diese variieren stark – je nach Kommune zwischen 300 € und über 2.000 €.

2. Beauftragtes Bestattungsunternehmen
Das Bestattungsunternehmen, welches die Ausgrabung und Umbettung vor Ort durchführt, stellt seine Leistungen separat in Rechnung. AIM holt für Sie eine transparente Kostenaufstellung ein.

3. Internationale Überführung durch AIM International Funeral Logistics
Die Kosten für die Überführung ins Zielland hängen ab von Entfernung, Transportart und länderspezifischen Anforderungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

 

Umbettung weltweit – in jedes Land

AIM International Funeral Logistics organisiert Umbettungen und Verlegungen Verstorbener von Deutschland in die ganze Welt. Ob Europa, Nordamerika, Südamerika, Asien, Afrika oder Australien – wir verfügen über ein globales Netzwerk an Partnerunternehmen und kennen die behördlichen Anforderungen jedes Ziellandes.

Auch bei komplexen Fällen – etwa bei Überführungen in Krisengebiete, bei Luftraumsperrungen oder bei besonderen religiösen Anforderungen – finden wir eine Lösung.

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Warum AIM International Funeral Logistics ?

– Über 20 Jahre Erfahrung in der internationalen Überführung Verstorbener
– Weltweites Partnernetzwerk für Exhumierung, Transport und Bestattung
– Alle Transportwege: Luftfracht, Straße, Schiene – auch bei Luftraumsperrung
– Komplette Abwicklung: Von der Antragstellung bis zur Übergabe am Zielort
– Persönliche Betreuung: 1 fester Ansprechpartner für Ihren Fall
– Transparente Kosten: Keine versteckten Gebühren

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