Nach Japan | Leichentransport | Überführung von Verstorbenen & Urnen

Über uns

AIM Group International Funeral Shipping Services ist ein professionelles und weltweit aktives Bestattungs- Überführungsunternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und mit mehreren Standorten rund um den Globus. Wir haben uns auf die weltweite Überführung und Rücktransport von Verstorbenen und Urnen nach Japan spezialisiert – und das schon seit dem Jahr 2007.

Mit unserem riesigen, weltweiten Netzwerk an erstklassigen Kooperationspartnern haben wir auch die exklusive Möglichkeit, die Verstorbenen zuverlässig und schnell vom Ausland in die Heimat zurück transportieren.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Überführung von Verstorbenen und Urnen nach Japan sind Sie bei uns bestens aufgehoben.

Wie gestaltet sich der Prozess des Leichentransports bzw. der Urnenüberführung nach Japan im Allgemeinen?

  • Die Beauftragung

  • Die Übermittlung der benötigten Unterlagen, die Erledigung der erforderlichen Behördenfahrten und die Dokumentenausstellung.

  • Anschließend wird der Verstorbene/die Leiche/Asche/Urne abgeholt, ordnungsgemäß eingesargt und luftdicht verschlossen.

  • Die Beantragung der Fluggenehmigung sowie die Übermittlung der Dokumente und Flugdaten und des AWB/Frachtbriefs gehören ebenfalls zum Prozess. Auch das Handling, die Zollabfertigung und das Röntgen werden am Flughafen durchgeführt.

  • In der Folge wird der Sarg an den Handling-Partner der Airline übergeben.

     

Welche Unterlagen und Informationen sind erforderlich, um den Transport oder Rückführung nach Japan im Todesfall zu initiieren?

  • Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir das ausgefüllte Auftragsformular sowie die Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen im Anhang einer E-Mail nach Ihrer Anfrage zukommen lassen würden.

  • Sofern der Wunsch nach einer Einäscherung besteht, ist zusätzlich die ausgefüllte Einwilligungserklärung des nächsten Familienangehörigen erforderlich. Gerne lassen wir Ihnen diese per E-Mail zukommen.

  • Ein Ausweisdokument, wie beispielsweise ein Personalausweis oder Reisepass, ist erforderlich. Dabei ist die Gültigkeit irrelevant, da es lediglich um die Identität geht. Für eine verstorbene Person wird ein Ersatzreisedokument ausgestellt, welches als internationaler Leichenpass bezeichnet wird. Dieses ist für die Überführung ins Ausland erforderlich. Wir übernehmen die Ausstellung aller erforderlichen Unterlagen.

  • Für die Ausstellung der finalen Sterbeurkunde ist das zuständige Standesamt auf weitere Unterlagen angewiesen, die sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person richten. So werden bei ledigen Verstorbenen die Geburtsurkunde und bei verheirateten die Heiratsurkunde sowie eine Ausweiskopie des Ehegatten benötigt. Die Vorlage der Unterlagen hat in der Landessprache des zuständigen Standesamtes zu erfolgen. Eine Einreichung durch die Angehörigen ist auch nachträglich möglich. Für die Leichenüberführung nach Japan wird eine vorläufige Sterbeurkunde ausgestellt, sodass ein reibungsloser Transport des Verstorbenen gewährleistet ist.

  • Für den Leichentransport nach Japan sind darüber hinaus wesentliche Informationen erforderlich, insbesondere die vollständigen Daten eines Empfängers oder Abholers im Zielland, in das der Verstorbene überführt wird. Die Daten sollten den vollständigen Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer beinhalten. Grundsätzlich wird die Beauftragung eines Bestatters bevorzugt, jedoch können zahlreiche Ausnahmeregelungen im Zielland eine Abweichung von dieser Vorgehensweise erforderlich machen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass der Leichnam von Familienangehörigen oder Bekannten abgeholt wird. Gleichzeitig ist es erforderlich, uns den gewünschten Zielflughafen mitzuteilen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Flughafen den Empfang von sogenannten HUM´s (Human Remains /Menschliche Überreste/Verstorbene/Asche) genehmigt. Aus diesem Grund ist es notwendig, den gewünschten Flughafen in Japan separat anzufragen.



Innerhalb welcher Zeitspanne erfolgt im Todesfall die Rück- bzw. Überführung des Verstorbenen nach Japan?

In der Regel ist für den gesamten Prozess einer Leichenüberführung nach Japan und in Abhängigkeit von der Situation des Sterbefalls ein Zeitfenster von drei bis zehn Werktagen zu veranschlagen. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei einer unnatürlichen Todesart mit Freigabe der Staatsanwaltschaft oder erschwerten Genehmigungsprozessen der Fluggesellschaft aufgrund von Wetter, Krieg oder ähnlichen politischen Entwicklungen, kann sich der Zeitraum verlängern.



Welchen Service bieten wir grundsätzlich an und gehört zu unseren Hauptleistungen?

  • Innerhalb der vorliegenden Auflistung soll zunächst eruiert werden, welche Dienstleistungen das unser Unternehmen grundsätzlich anbietet und welche Leistungen als Hauptleistungen zu betrachten sind.

  • Die weltweite Überführung von Verstorbenen im Sarg ins Ausland, insbesondere nach Japan.

  • Der weltweite Transport von Urnen bzw. Aschenkapseln ins Ausland, in diesem Fall speziell nach Japan, kann per Linienflugzeug oder Premium-Postversand erfolgen. Die Dauer beträgt in etwa 28 Tage.

  • Des Weiteren umfasst unser Leistungsspektrum die Organisation und Abwicklung eines Rücktransports von einem Verstorbenen oder einer Urne/Asche. Die Rückführung eines Verstorbenen oder Asche, erfolgt in Kooperation mit unserem Partnernetzwerk auf der ganzen Welt. Insbesondere bei einem Todesfall im Ausland, beispielsweise während einer Urlaubsreise, bieten wir eine schnelle und zuverlässige Organisation des Rücktransports des Verstorbenen ins Heimatland an.

  • Des Weiteren umfasst unser Leistungsspektrum die Umbettung bzw. Exhumierung von bereits beigesetzten Gebeinen, Urnen und Verstorbenen sowie die anschließende Überführung nach Japan oder in alle anderen Länder der Welt.

  • Für spezielle Wünsche bieten wir zudem den Leichentransport nach Japan im Kreise der Familie mit speziellen Privatjets und Privatflugzeugen an. Die Organisation des Transports erfolgt zeitnah, sodass sich die Angehörigen nach ihren individuellen Bedürfnissen richten können. Zudem werden alle Flughäfen auf der Welt bequem und unkompliziert angeflogen. Das Einchecken und die Wartezeiten am Flughafen werden dadurch für die Angehörigen minimiert, sodass sie sich in Ruhe von Ihrem geliebten Menschen verabschieden können.

     

Auf welche Weise erfolgt die Information über den Stand des Prozesses einer Leichen- bzw. Urnenüberführung nach Japan?

Wir stellen sicher, dass Sie über den von Ihnen gewünschten Kommunikationskanal über den aktuellen Stand der Bearbeitung informiert werden. Dies kann per E-Mail, telefonisch, per SMS oder WhatsApp erfolgen.

Ist es möglich, jeden Flughafen in Japan mit einem Verstorbenen im Sarg oder in der Urne anzusteuern.

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, jeden internationalen Flughafen mit einem sogenannten HUM (Verstorbener im Sarg, Urne) anzufliegen, sofern die jeweilige Fluggesellschaft dies genehmigt und der jeweilige Flughafen über eine entsprechende Ausstattung verfügt, sodass die Landebahnen für etwas größere Flugzeuge geeignet sind, welche einen Sarg mit an Bord haben können, geeignet sind. Es sei darauf hingewiesen, dass es manchmal aus politischen Gründen, im Kontext kriegerischer Auseinandersetzungen oder pandemischer Ereignisse zu Einschränkungen im Flugverkehr kommen kann, welche sich auf bestimmte Zeiträume beschränken. In solchen Fällen stehen wir Ihnen mit einer Reihe von Alternativangeboten zur Verfügung.



Todesfall im Ausland / im Urlaub was tun?

Der Wunsch, neue Kulturen, Menschen und kulinarische Spezialitäten kennenzulernen, motiviert zahlreiche Menschen dazu, einen Strandurlaub in verschiedenen Ländern der Welt zu verbringen, dass auch während eines Urlaubs unvorhergesehene Todesfälle aufgrund verschiedener Faktoren, wie beispielsweise Hitze, Virus, Unfall usw., nicht gänzlich auszuschließen sind. In diesem Kontext stellt sich die Frage, auf welche Weise die Leiche oder Asche eines Verstorbenen ohne unnötige Komplikationen von einem fremden Urlaubsland in die Bundesrepublik Deutschland überführt werden kann.

An dieser Stelle kommen wir als erfahrene Profis ins Spiel. Seit dem Jahr 2007 widmet sich unser Unternehmen der Überführung und Rückführung von Sterbefällen rund um den Globus . Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit deutschen Botschaften, Partnerunternehmen im Ausland sowie verschiedenen Auslands-Reisekrankenversicherungen ist es uns möglich, die Überführung eines im Ausland verstorbenen Menschen schnell, zuverlässig und ordnungsgemäß nach Deutschland zurückzuführen.

Wir empfehlen Ihnen, sich im Falle eines Todesfalles im Ausland umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, um uns mit der gesamten Abwicklung zu beauftragen. Als äußerst erfahrene Partner stehen wir Ihnen bis zur Ankunft des Verstorbenen auf deutschem Boden zur Seite und betreuen Sie in dieser schwierigen Situation.

Sofern der Verstorbene eine Auslandsreisekrankenversicherung oder ein ähnliches Versicherungsprodukt abgeschlossen hatte, übernehmen wir die Abrechnung mit der zuständigen Auslandsreisekrankenversicherung. Es sei darauf hingewiesen, dass ein reibungsloser Abrechnungsablauf nur gewährleistet werden kann, wenn vor einer Kontaktaufnahme mit der Reisekrankenversicherung eine Rücksprache mit uns erfolgt. Eine Kooperation mit den folgenden Auslands-Reisekrankenversicherungen ist wiederholt erfolgt.

Es besteht die Möglichkeit, mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammenzuarbeiten, darunter ERGO Reiseversicherung, Signal Iduna, Hanse Merkur, ADAC, INTER Versicherungsgruppe, Travelsecure, NEXIible Kranken Schutz, LTA LIFECARD TRAVEL ASSISTANCE, SOS International, Allianz Travel.

ASTRA VERSICHERUNG AG, MDT TRAVEL, EUROP ASSISTANCE, TAS, TRAVEL PROTECT, COVERWISE, UKV, CONCORDIA VERSICHERUNGEN, BERLIN DIREKT VERSICHERUNG, GOTHAER, BARMENIA DIREKT, URV UNION VERSICHERUNG.



Die zu erwarteten Kosten, die im Falle einer Überführung der sterblichen Überreste einer verstorbenen Person oder der Asche ins Ausland, insbesondere nach Japan, anfallen.

Die Höhe der Kosten für die Überführung eines Verstorbenen oder einer Urne nach Japan bzw. ins weitere Ausland ist für die Betroffenen eine wichtige Frage, die es zu beantworten gilt. Da die Kosten für einen Leichentransport oder eine Urnenüberführung nach Japan oder in andere Länder nicht pauschal angegeben werden können, ist eine individuelle Beratung durch uns als spezialisierten Dienstleister unerlässlich. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist zu beobachten, dass einige Anbieter mit sehr niedrigen Preisen werben, um dann bei der Rechnungsstellung eine deutliche Erhöhung vorzunehmen, was für die Hinterbliebenen eine unerwartete und negative Überraschung darstellt. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld darüber im Klaren zu sein, welche Leistungen genau gewünscht werden. Es stellt sich die Frage, ob ein sehr gut organisierter, zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Service von einem Unternehmen in Anspruch genommen werden soll, das sogar von allen deutschen Botschaften weltweit in die Liste der Bestattungs- und Überführungsunternehmen auf ihren Internetseiten aufgenommen wurde und somit höchste Empfehlung und Vertrauen genießt, oder ein Service, der einem sehr viel Kopfzerbrechen bereiten würde und von einer reibungslosen, zuverlässigen und würdevollen Überführung eines Verstorbenen nach Japan keine Spur ist.

 

Im Falle eines Todesfalls, der nach Japan überführt werden soll, ist zunächst zu prüfen, ob eine Versicherung besteht, die die Kosten übernimmt, oder ob eine Versicherung vorhanden ist, die die Kosten übernimmt. In diesem Fall werden unserer Versicherung die Kontaktdaten mitgeteilt, damit diese die Angelegenheit intern mit der Versicherung klären kann. Die Kosten für eine Leichenüberführung nach Japan variieren in erheblichem Maße und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen das Gewicht und die Größe des Verstorbenen, da bei größeren Leichen längere bzw. breitere Überführungssärge erforderlich sind. Ein weiterer Faktor ist, ob der Verstorbene über Ausweispapiere verfügt. Die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen im Sarg nach Japan lassen sich grundsätzlich in einem sehr groben Rahmen von 3.500 bis 15.000 Euro quantifizieren. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstorbene zunächst eingeäschert wird und die Urne anschließend ins Ausland überführt werden soll. Der Aufwand ist in beiden Fällen derselbe. In einigen Fällen machen die Fluggesellschaften keinen Unterschied mehr zwischen der Überführung einer Urne mit einem Gewicht von 5 kg und der eines Sargs mit 160 kg. Beide werden als sogenannte HUM´s (Human Remains / menschliche Sterbereste) mit einer Pauschale gehandelt. Falls Sie einen aktuellen Sterbefall haben oder einen bevorstehenden, der nach Japan transportiert werden müsste, wird empfohlen, sich unverzüglich bei uns zu melden und einige Fragen zum Sterbefall zu beantworten. Auf diese Weise kann unser erfahrenes Team konsultiert werden, um eine kostenlose Beratung und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu erhalten. Nur auf diese Weise kann ein genaues Kostenangebot für die jeweiligen Todesfälle ermittelt werden.

 

Es stellt sich die Frage, ob es Privatpersonen erlaubt ist, eine Urne ins Ausland zu überführen.

Die Überführung einer Urne nach Japan bzw. ins Ausland durch eine Privatperson ist nicht gestattet. Dies betrifft sowohl die Urne selbst als auch die Aschenkapsel. Darüber hinaus untersagt das deutsche Bestattungsgesetz die Aushändigung einer Urne an eine Privatperson. In dieser Frage zeigen sich Fluggesellschaften jedoch kooperativ. Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, die Urnen mit den erforderlichen Dokumenten ab dem Flughafen an Bord mitzuführen. Allerdings besteht für die Fluggesellschaften keine Verpflichtung, sich an die Vorgaben des deutschen Bestattungsgesetzes zu halten, da sich der Flughafen auf internationalem Boden befindet. Die größten Herausforderungen dieser Praktiken liegen in den Zollbehörden des Ziellandes. Die Zollbehörden in Japan beispielsweise verlangen, dass die Urnen über Sicherungsunterlagen sowie einen Röntgenbericht verfügen, der von den Zollbehörden am Flughafen des Abfluglandes ausgestellt wird. Dieser wird von unseren Speditionsfirmen sowie der Zollbehörde am Flughafen vor dem Abflug auf zollpflichtige und verbotene Gegenstände überprüft. Ohne einem Röntgenbericht mit dem Freigabestempel der örtlichen Zollbehörde am Abflughafen kann im Zielflughafen in Japan beispielsweise zu einer Beschlagnahmung der Urne und rechtlichen Schritten gegen den Mitführer geahndet werden. Nach unserer 20-jährigen Berufserfahrung können wir sagen, dass wir dies schon öfter erlebt haben.

 

Beauftragen Sie uns jetzt !

Nach sorgfältigem Durchlesen unserer detaillierten oben aufgeführten Informationen sind Sie zu der Erkenntnis gelangt, dass wir der ideale Partner für die Überführung von Leichen oder den Transport von Urnen nach Japan sind? Dann zögern Sie nicht, uns unter folgender E-Mail-Adresse zu kontaktieren: info@aimfunerals.com

Für weitere Informationen steht Ihnen unser Team zur Verfügung.

Gerne können Sie uns auch telefonisch unter der Nummer +49 (0)89 / 379 85 331 kontaktieren.

Unser Service richtet sich deutschlandweit, da wir mehrere Standorte in Deutschland haben.

 

Flughafen Tokio-Haneda