Exhumierung / Ausgrabung / Umbettung von menschlichen Überresten bzw. Gebeinen
Was ist eine Exhumierung ?
Bei einer Exhumierung redet man von der Ausgrabung eines bereits beerdigten Verstorbenen. Das Grab wird hierfür wieder geöffnet bzw. ausgegraben um an die menschlichen Überreste des Verstorbenen zu gelangen, um diese an einem anderen Platz wieder zu bestatten bzw. umzubetten.
Eine Umbettung ist die Verlegung bzw. Umzug der Gebeine oder Überreste des Verstorbenen an einen anderen Platz bzw. anderer Friedhof.
Was sind eigentlich die Gründe für eine Exhumierung eines Verstorbenen?
Oft sind es familiäre Wünsche, da entweder die Familie von diesem Ort ausgezogen oder gar aus diesem Land ausgewandert sind. Und manchmal ist es auch einfach der Wunsch eine Familie in einem Familiengrab zusammen zu führen.
Es kann aber auch im Rahmen einer Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft oder von einem Richter angeordnet bzw. beantragt werden, eine Exhumierung bzw. Ausgrabung der Gebeine bzw. Überreste des Verstorbenen durchzuführen.
Wenn die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Todesursache o.ä. hat, so wird dies mit dem Wissen der Familienangehörigen durchgeführt.
Wo und wie wird eine Exhumierung / Ausgrabung / Umbettung beantragt?
Die Beantragung der Exhumierung wird bei der zuständigen Friedhofsverwaltung beantragt. Das Friedhofsamt fragt beim Ordnungsamt und evtl. auch beim Gesundheitsamt nach der Genehmigung, sofern ein wichtiger Grund für das Vorhaben besteht. Bis der Antrag bewilligt wird , kann es einige Wochen dauern.
Welche Kosten fallen bei einer Exhumierung eigentlich an?
Die Kosten bei einer Exhumierung / Ausgrabung der Gebeine oder Überreste eines Verstorbenen variieren je nach Bundesland, Stadt und Friedhof.
Es fallen Kosten an drei Stellen an.
- Friedhofsamt (Stadtverwaltung), welche die Ausgrabung der Überreste bzw. Gebeine durchführt
- Beauftragtes Bestattungsunternehmen, welches die Überreste aufnimmt, ordnungsgemäß einsargt, und überführt. Genaue Kostenaufstellung von uns hier.
- Kosten des Friedhofs auf dem die Gebeine bzw. Überreste erneut bestattet werden sollen.